Kirchen und Parteien kritisieren Sitzungszwang für Bundeswahlausschuss am Karfreitag

In Parteien und Kirchen regt sich Kritik an der kommenden Sitzung des Bundeswahlausschusses.

Nach dem Europawahlgesetz muss der Ausschuss exakt 72 Tage vor der EU-Wahl über die Zulassung von Bewerbern entscheiden.

Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands beim Bund, Anne Gidion, sagte, sie bedaure, dass der Ausschuss verpflichtet sei, an einem der höchsten christlichen Feiertage zu tagen.

»Es wäre besser, wenn das Europawahlgesetz in diesem Punkt Ausnahmen für gesetzliche Feiertage zuließe.« Das »Bündnis C – Christen für Deutschland« hatte bereits im Januar gefordert, das Gesetz zu ändern, damit die Sitzung auf den Werktag vor Karfreitag verlegt werden könne.

VW, Daimler und BMW gaben jahrzehntelang den Ton an in der globalen Autoindustrie.

»Es spricht nichts gegen eine Prüfung, ob sich das Gesetz in diesem Punkt für künftige Europawahlen flexibilisieren lässt«, sagte Sandra Bubendorfer-Licht, religionspolitische Fraktionssprecherin der FDP.

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