Einen aktiven Handel mit Finanzprodukten habe die Bande mit einer speziellen Software nur vorgetäuscht, das investierte Geld aber für sich behalten, berichtet die an dem Verfahren beteiligten Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Selbst nachdem die Plattform abgeschaltet war, hörte der Betrug nicht auf: Nun erhielten die Betrogenen Anrufe mit dem falschen Versprechen, das verlorene Geld könne zurückgeholt werden.
Ein gefälschtes Schreiben der Bafin sollte den Kunden weismachen, dass das investierte Geld nur eingefroren sei und gegen eine Gebühr freigegeben werde. .
Die Finanzexperten der Stiftung Warentest empfehlen, grundsätzlich keine Geschäfte über Plattformen abzuwickeln, bei denen man nicht sicher ist, dass diese seriös sind
Einige bekannte unseriöse Plattformen finden sich auf der Warnliste der Stiftung Warentest oder bei der Bafin unter dem Menüpunkt Verbraucher
Quellen: Stiftung Warentest / Generalstaatsanwaltschaft Koblenz / Bafin