Frauen sollen mit dem neuen Gesetz künftig besser vor Stalking geschützt werden.
Der Straftatbestand der Nachstellung wird praxistauglicher ausgestaltet, damit die Betroffenen auch wirklich besser geschützt werden.
Zum sexuellen Kindesmissbrauch wird geregelt, dass im Internet kursierende Anleitungen zum Missbrauch künftig ebenfalls einen Straftatbestand darstellen.
"Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Website alles automatisch erledigt", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU).